Nach einem Unfall kommt es oft schnell zu einem Anruf der gegnerischen Versicherung – mit dem Hinweis, dass ein Gutachter geschickt wird. Für viele Geschädigte klingt das wie ein hilfreiches Angebot, doch genau hier ist Vorsicht geboten: Versicherungen verfolgen eigene Interessen und versuchen häufig, Kosten zu minimieren. Was viele nicht wissen: Sie müssen diesen Gutachter nicht akzeptieren. Sie haben das Recht, selbst einen Sachverständigen zu beauftragen, der unabhängig arbeitet und Ihre Interessen vertritt.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, warum Sie sich nicht auf Versicherungsgutachter verlassen sollten, was Ihr Recht auf freie Gutachterwahl bedeutet – und warum es sich lohnt, dieses Recht konsequent wahrzunehmen.
Versicherungsgutachter:
Wessen Interessen stehen im Vordergrund?
Ein von der Versicherung beauftragter Gutachter steht in einem direkten wirtschaftlichen Verhältnis zum Auftraggeber – der Versicherung. Das kann zu einem Interessenkonflikt führen. Denn Ziel der Versicherung ist es, den Schaden möglichst kostengünstig zu regulieren. Das kann bedeuten, dass Schäden klein gerechnet, Wertminderungen nicht angesetzt oder wichtige Details nicht berücksichtigt werden.
Ein unabhängiger Gutachter hingegen arbeitet neutral und ausschließlich in Ihrem Sinne. Er sorgt für eine vollständige und objektive Bewertung des Schadens – unabhängig davon, was der Versicherer anstrebt.
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Das sagen unsere Kunden über uns
Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich hatte keine Ahnung, wie ich nach dem Unfall vorgehen soll. Der Kfz Gutachter hat mir super geholfen, kam sogar abends vorbei, weil ich arbeiten musste. Sehr menschlich und kompetent – und alles lief stressfrei. Carl2025-06-12Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Super Service - Vielen Dank für die Begutachtung und Ihre Hilfe Kiki Riki2022-03-02
Ihr gutes Recht:
Die freie Gutachterwahl bei unverschuldetem Unfall
Als Geschädigter eines Unfalls haben Sie nach deutschem Recht das uneingeschränkte Recht, einen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Die gegnerische Versicherung kann Ihnen keine Vorschriften machen oder Bedingungen stellen. Auch eine spätere Kostenübernahme darf nicht verweigert werden – vorausgesetzt, der Schaden liegt über der Bagatellgrenze.
Das bedeutet: Sie entscheiden, wem Sie vertrauen. Und Sie bestimmen, wer den Schaden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert – nicht die Versicherung des Unfallgegners.
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Warum ein unabhängiger Gutachter
oft bares Geld wert ist
Ein freier Gutachter stellt nicht nur den sichtbaren Schaden fest. Er dokumentiert auch den Nutzungsausfall, die Wertminderung und mögliche verdeckte Mängel. Diese Aspekte können entscheidend dafür sein, wie viel Geld Sie am Ende erhalten – sei es für die Reparatur, den Fahrzeugverkauf oder einen Ersatzwagen.
Ein zu knapp kalkuliertes Versicherungsgutachten lässt diese Positionen oft unter den Tisch fallen. Wer auf einen unabhängigen Gutachter setzt, bekommt die volle Bandbreite der berechtigten Ansprüche – und damit eine realistische Entschädigung.
Drohungen oder Tricks der Versicherung?
So reagieren Sie richtig
In der Praxis versuchen viele Versicherer, Geschädigte durch Formulierungen wie „Wir senden Ihnen einen Gutachter“ oder „Sie müssen keinen eigenen beauftragen“ zu beeinflussen. Manchmal wird sogar behauptet, ein eigener Gutachter sei nicht nötig oder werde nicht bezahlt.
Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Diese Aussagen entsprechen nicht der Rechtslage. Sobald der Schaden erheblich ist, trägt die Versicherung die Gutachterkosten – und Sie behalten die Entscheidungsfreiheit.
Verlässliche Hilfe nach dem Unfall
Recht klar geregelt – wir übernehmen das. Ohne Kosten
Sie bestimmen – nicht die Versicherung: Freie Wahl von Gutachter und Anwalt steht Ihnen gesetzlich zu.
Unverschuldet in einen Unfall geraten? Die Kosten für Gutachter und Anwalt trägt in der Regel die gegnerische Versicherung.
Ihr Anspruch: Mietwagen oder Nutzungsausfall – bei Reparatur oder Fahrzeugersatz.
Sie entscheiden – nicht die Versicherung: Ihr Recht auf freie Gutachter- und Anwaltswahl
Unverschuldet verunfallt? Gutachten und Anwaltskosten übernimmt in der Regel die Gegenseite
Ihre Entscheidung zählt: Die Kosten übernimmt die Versicherung – die Werkstatt bestimmen Sie
Fazit: Vertrauen Sie auf Ihren eigenen Gutachter -
nicht auf die Versicherung
Ein Gutachten entscheidet über die Höhe Ihrer Entschädigung. Deshalb sollten Sie sich nicht auf Vorschläge der gegnerischen Versicherung verlassen. Nur ein freier und unabhängiger Kfz Gutachter wahrt Ihre Interessen – mit einem objektiven, vollständigen und belastbaren Schadensbericht.
Nutzen Sie Ihr Recht auf freie Gutachterwahl. Es schützt Sie vor Kürzungen, Verzögerungen und einseitigen Bewertungen – und sichert Ihnen die Entschädigung, die Ihnen wirklich zusteht.
Warum Sie Kfz Gutachter Service
mit Ihrem Schaden beauftragen sollten
Kfz Gutachter Service steht für Unabhängigkeit, Präzision und Durchsetzungskraft. Wir lassen uns nicht von Versicherungen beeinflussen – sondern vertreten Ihre Interessen mit objektiven Gutachten, die jeder Prüfung standhalten.
Vertrauen Sie uns als Partner für Ihre Schadenregulierung. Wir beraten Sie persönlich, schnell und vor Ort.
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Fragen und Antworten
Häufig gestellte Fragen zu Tricks der Versicherung
Nein. Nach deutschem Recht dürfen Sie bei einem unverschuldeten Unfall selbst bestimmen, welchen Gutachter Sie beauftragen. Die Versicherung darf Ihnen keine Vorgaben machen.
Liegt der Schaden oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 750–1.000 Euro), muss die gegnerische Versicherung die vollen Kosten für Ihr Gutachten übernehmen. Wenn Sie der Geschädigte sind.
Solche Drohungen sind unzulässig. Sie haben gesetzlich das Recht auf einen unabhängigen Gutachter. Die Versicherung ist verpflichtet, die Kosten zu tragen – sofern der Schaden erheblich ist.
Ein Gutachter, der von der Versicherung beauftragt wurde, hat ein Interesse daran, die Schadenssumme niedrig zu halten. Daraus können für Sie finanzielle Nachteile entstehen.
Ein unabhängiger Gutachter dokumentiert alle Schäden objektiv, berücksichtigt Nutzungsausfall, Wertminderung und verdeckte Mängel – und vertritt ausschließlich Ihre Interessen.
Ja. Auch bei geleasten oder gewerblich genutzten Fahrzeugen dürfen Sie einen eigenen Gutachter beauftragen – vorausgesetzt, Sie sind der Geschädigte im Haftpflichtfall.